⭐ Schritt 1: Stelle finden, an der deine Hausärztin eingetragen wird wegen der Patientenverfügung
In deiner Patientenverfügung steht:
„Bevollmächtigt u./o. Informationsberechtigt:“ „In Bezug auf die hier genannte/n Person/en entbinde ich die Ärzte hiermit von der Schweigepflicht.“ „Diese Entbindung gilt auch, wenn ich noch entscheidungsfähig bin…“Das ist die richtige Stelle, um deine Hausärztin einzutragen.
⭐ Schritt 2: Was genau trägst du dort ein?
Unter „Bevollmächtigt u./o. Informationsberechtigt“ schreibst du:
Name deiner Hausärztin
Praxisadresse
Telefonnummer
(optional) E‑Mail-Adresse
Beispiel (du füllst natürlich deine echten Daten ein):
Dr. med. Anna Beispiel Praxis für Allgemeinmedizin Musterstraße 12 12345 Berlin Tel.: 030 / 1234567 E-Mail: praxis@beispiel.de
⭐ Schritt 3: Kreuz setzen
Direkt darunter steht:
„In Bezug auf die hier genannte/n Person/en entbinde ich die Ärzte hiermit von der Schweigepflicht.“
Hier setzt du das Kreuz bei:
✔️ Ja
Damit darf deine Hausärztin:
mit anderen Ärzt*innen sprechen
medizinische Unterlagen einsehen
deine Verfügung erklären
deinen Willen gegenüber Kliniken vertreten
⭐ Schritt 4: Reicht das schon?
➡️ Für die Patientenverfügung: JA. Damit ist deine Hausärztin informationsberechtigt und darf deine Verfügung beachten und erklären.
➡️ Für echte Entscheidungsbefugnis: NEIN. Wenn du möchtest, dass sie rechtlich für dich entscheiden darf, musst du sie zusätzlich in der Vollmacht eintragen.
Dort steht:
„Ich erteile hiermit Vollmacht an … (bevollmächtigte Person)“
Wenn deine Hausärztin deine Vertreterin sein soll, trägst du sie auch dort ein.
⭐ Schritt 5: Willst du, dass deine Hausärztin wirklich Entscheidungen trifft?
Du hast zwei Möglichkeiten:
Option A: Nur Informationsrecht
→ Hausärztin wird in der Patientenverfügung eingetragen → Sie darf sprechen, erklären, beraten → Aber keine Entscheidungen treffen
Option B: Vollmacht + Patientenverfügung
→ Hausärztin wird in beiden Dokumenten eingetragen → Sie darf medizinische Entscheidungen treffen → Sie darf deinen Willen durchsetzen → Sie darf lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen/zulassen (wenn du das so willst)
Sag mir einfach, welche Option du möchtest — dann füllen wir Schritt für Schritt weiter aus.
Mini-Checkliste – Gespräch zur Patientenverfügung
1. Eintragung der Hausärztin - Name, Adresse, Telefon, E-Mail eintragen - Schweigepflichtentbindung: Ja 2. Rolle der Hausärztin klären - Nur Informationsrecht ODER - Entscheidungsrecht (dann zusätzlich in der Vollmacht eintragen) 3. Medizinische Entscheidungen besprechen - Wiederbelebung - Beatmung - Dialyse - Ernährung/Flüssigkeit - Operationen - Transfusionen - Antibiotika 4. Palliative Maßnahmen - Symptomlinderung auch bei möglicher Lebensverkürzung - Palliative Sedierung (Ja/Nein) 5. Persönliche Wünsche - Besuch von Angehörigen - Sterbeort - Hospizlicher Beistand - Spiritueller/seelsorglicher Beistand 6. Wertebogen - Beilegen? Ja/Nein 7. Vollmacht - Wird die Hausärztin bevollmächtigt? - Bereiche auswählen 8. Kopien & Ablage - Kopie für Ärztin - Kopie für mich - Kopie für Bevollmächtigte - Ablageort klären
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen