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Freitag, 24. April 2026

⭐ Patientenverfügung über Hausarzt/Hausärztin

 ⭐ Schritt 1: Stelle finden, an der deine Hausärztin eingetragen wird wegen der Patientenverfügung

In deiner Patientenverfügung steht:

„Bevollmächtigt u./o. Informationsberechtigt:“ „In Bezug auf die hier genannte/n Person/en entbinde ich die Ärzte hiermit von der Schweigepflicht.“ „Diese Entbindung gilt auch, wenn ich noch entscheidungsfähig bin…“Das ist die richtige Stelle, um deine Hausärztin einzutragen. 

⭐ Schritt 2: Was genau trägst du dort ein? 

Unter „Bevollmächtigt u./o. Informationsberechtigt“ schreibst du:

  • Name deiner Hausärztin

  • Praxisadresse

  • Telefonnummer

  • (optional) E‑Mail-Adresse

Beispiel (du füllst natürlich deine echten Daten ein):

Dr. med. Anna Beispiel Praxis für Allgemeinmedizin Musterstraße 12 12345 Berlin Tel.: 030 / 1234567 E-Mail: praxis@beispiel.de

⭐ Schritt 3: Kreuz setzen

Direkt darunter steht:

„In Bezug auf die hier genannte/n Person/en entbinde ich die Ärzte hiermit von der Schweigepflicht.“

Hier setzt du das Kreuz bei:

✔️ Ja

Damit darf deine Hausärztin:

  • mit anderen Ärzt*innen sprechen

  • medizinische Unterlagen einsehen

  • deine Verfügung erklären

  • deinen Willen gegenüber Kliniken vertreten

⭐ Schritt 4: Reicht das schon?

➡️ Für die Patientenverfügung: JA. Damit ist deine Hausärztin informationsberechtigt und darf deine Verfügung beachten und erklären.

➡️ Für echte Entscheidungsbefugnis: NEIN. Wenn du möchtest, dass sie rechtlich für dich entscheiden darf, musst du sie zusätzlich in der Vollmacht eintragen.

Dort steht:

„Ich erteile hiermit Vollmacht an … (bevollmächtigte Person)“

Wenn deine Hausärztin deine Vertreterin sein soll, trägst du sie auch dort ein.

⭐ Schritt 5: Willst du, dass deine Hausärztin wirklich Entscheidungen trifft?

Du hast zwei Möglichkeiten:

Option A: Nur Informationsrecht

→ Hausärztin wird in der Patientenverfügung eingetragen → Sie darf sprechen, erklären, beraten → Aber keine Entscheidungen treffen

Option B: Vollmacht + Patientenverfügung

→ Hausärztin wird in beiden Dokumenten eingetragen → Sie darf medizinische Entscheidungen treffen → Sie darf deinen Willen durchsetzen → Sie darf lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen/zulassen (wenn du das so willst)

Sag mir einfach, welche Option du möchtest — dann füllen wir Schritt für Schritt weiter aus.

Mini-Checkliste – Gespräch zur Patientenverfügung

1. Eintragung der Hausärztin - Name, Adresse, Telefon, E-Mail eintragen - Schweigepflichtentbindung: Ja 2. Rolle der Hausärztin klären - Nur Informationsrecht ODER - Entscheidungsrecht (dann zusätzlich in der Vollmacht eintragen) 3. Medizinische Entscheidungen besprechen - Wiederbelebung - Beatmung - Dialyse - Ernährung/Flüssigkeit - Operationen - Transfusionen - Antibiotika 4. Palliative Maßnahmen - Symptomlinderung auch bei möglicher Lebensverkürzung - Palliative Sedierung (Ja/Nein) 5. Persönliche Wünsche - Besuch von Angehörigen - Sterbeort - Hospizlicher Beistand - Spiritueller/seelsorglicher Beistand 6. Wertebogen - Beilegen? Ja/Nein 7. Vollmacht - Wird die Hausärztin bevollmächtigt? - Bereiche auswählen 8. Kopien & Ablage - Kopie für Ärztin - Kopie für mich - Kopie für Bevollmächtigte - Ablageort klären



 

⭐ Patientenverfügung über Hausarzt/Hausärztin

 ⭐ Schritt 1: Stelle finden, an der deine Hausärztin eingetragen wird wegen der Patientenverfügung In deiner Patientenverfügung steht: „Bevo...